1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem FC Birmensdorf (nachfolgend «Verein») und seinen Mitgliedern sowie allen an den Angeboten des Vereins teilnehmenden Personen (nachfolgend «Mitglieder»).
Mit der Anmeldung beim Verein und der Bezahlung des Mitgliederbeitrags erkennen die Mitglieder diese AGB, die Statuten des Vereins sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane als verbindlich an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
2. Zweck des Vereins
Der Verein fördert den Fussballsport, die Jugendarbeit und die Gemeinschaft in Birmensdorf. Er setzt seine Aktivitäten im Rahmen seiner Statuten um und verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Zwecke.
3. Mitgliedschaft
3.1 Mitglied kann jede natürliche Person werden, welche die Statuten und diese AGB akzeptiert. Der Beitritt erfolgt durch schriftliche oder elektronische Anmeldung und die Annahme durch eine vom Vorstand bevollmächtigte Person.
3.2 Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Minderjährige Mitglieder bedürfen der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
3.3 Die Rechte und Pflichten der Mitglieder ergeben sich aus den Statuten, diesen AGB sowie aus allfälligen Reglementen des Vereins.
4. Mitgliederbeitrag
4.1 Die Höhe der Jahresbeiträge wird durch die Generalversammlung bzw. den Vorstand gemäss Statuten festgelegt und auf der Website des Vereins publiziert.
4.2 Die Beiträge sind innert der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen. Bei anhaltendem Zahlungsverzug kann die Mitgliedschaft vom Vorstand suspendiert oder nach vorgängiger Mahnung und Anhörung gestrichen werden.
4.3 Bei einem Eintritt in den Verein nach dem 31. Dezember wird für das laufende Jahr nur der halbe Mitgliederbeitrag fällig.
4.4 Ordentliche Austritte auf den 30. Juni eines Jahres müssen mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist schriftlich an die Geschäftsstelle erfolgen, andernfalls ist der Mitgliederbeitrag für die kommende Saison geschuldet. Bei einem Austritt während der Saison erfolgt keine anteilsmässige Rückerstattung des Mitgliederbeitrags.
4.5 Anträge auf Reduktion des Mitgliederbeitrags sind schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten. Der Entscheid über die Reduktion liegt im Ermessen des Vorstands. Es ist dem Verein ein Anliegen, dass Personen unabhängig von ihrer finanziellen Situation Fussball spielen können.
4.6 Zusätzliche Gebühren (z. B. für Lizenzen, Trainingslager, Turniere, Ausrüstung oder sonstige Vereinsaktivitäten) werden separat in Rechnung gestellt.
5. Verhaltenskodex und Fairplay
5.1 Alle Mitglieder verpflichten sich zu einem sportlich fairen, respektvollen und toleranten Verhalten gegenüber Mitspielern, Gegnern, Schiedsrichtern, Funktionären, Betreuern und Zuschauern.
5.2 Jede Form von Rassismus, Diskriminierung, Gewalt, Beleidigung, unsportlichem Verhalten oder sonstigem Fehlverhalten wird nicht toleriert. Der Verein stellt klar, dass Hassreden und Ausgrenzung in der Vereinsgemeinschaft inakzeptabel sind.
5.3 Die Mitglieder haben die vom Schweizerischen Fussballverband (SFV), vom Verein sowie von den jeweiligen Turnierveranstaltern vorgegebenen Sicherheits- und Verhaltensregeln einzuhalten.
6. Sanktionen, Strafen und Bussen
6.1 Der Verein behält sich ausdrücklich vor, sämtliche Bussen, Strafen, Verfahrenskosten oder sonstige Geldleistungen, die von einem Mitglied, Spieler, Trainer, Funktionär oder einer anderen im Zusammenhang mit dem Verein stehenden Person verursacht werden, derjenigen Person direkt in Rechnung zu stellen.
6.2 Dies gilt insbesondere – aber nicht ausschliesslich – für Strafen und Bussen im Zusammenhang mit:
rassistischen oder diskriminierenden Äusserungen oder Handlungen;
mangelndem Fairplay;
respektlosem oder beleidigendem Verhalten gegenüber anderen Personen;
unsportlichem Verhalten auf oder ausserhalb des Platzes;
Verstössen gegen die Statuten, Reglemente oder diese AGB.
6.3 Der Verein wird die betroffene Person vor der Weiterverrechnung einer Busse oder Strafe anhören und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Der Entscheid über die Weiterverrechnung obliegt dem Vorstand.
6.4 Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen kann der Vorstand nach vorgängiger Anhörung zusätzlich disziplinarische Massnahmen verfügen, einschliesslich der Suspendierung oder des Ausschlusses aus dem Verein.
7. Trainings- und Spielbetrieb
7.1 Die Teilnahme an Trainings, Spielen und Vereinsveranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko der Mitglieder.
7.2 Der Verein behält sich vor, Trainings- und Spielzeiten sowie -orte bei Bedarf anzupassen oder Veranstaltungen aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen abzusagen, vorzeitig zu beenden oder zu verschieben.
7.3 Die Mitglieder sind verpflichtet, die vereinseigene sowie die vom Verband zur Verfügung gestellte Infrastruktur und Ausrüstung sorgfältig zu behandeln. Vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden gehen zu Lasten des verursachenden Mitglieds.
8. Haftung und Versicherung
8.1 Jedes Mitglied nimmt auf eigene Gefahr an Trainings, Spielen und Veranstaltungen teil. Der Verein lehnt jede Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
8.2 Der Abschluss einer privaten Haftpflicht- sowie einer Unfallversicherung ist Sache jedes Mitglieds. Der Verein empfiehlt den Abschluss solcher Versicherungen ausdrücklich.
8.3 Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden.
9. Nutzung von Bildern und Medien
9.1 Mit der Anmeldung erklären sich die Mitglieder damit einverstanden, dass der Verein Fotos, Videos und sonstiges Bildmaterial, auf dem sie erkennbar sind, für die Vereinskommunikation (Website, Social Media, Newsletter, Vereinszeitschrift, Medienmitteilungen etc.) verwenden darf.
9.2 Die Einwilligung umfasst sowohl aktuelle als auch zukünftige Verwendungen im Zusammenhang mit Vereinsinhalten.
9.3 Auf schriftliche, begründete Anforderung eines Mitglieds hin wird der Verein die weitere Nutzung der betroffenen Aufnahmen prüfen und diese nach Möglichkeit anpassen oder entfernen. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit schriftlich möglich.
10. Datenschutz
10.1 Der Verein erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten zur Mitgliederverwaltung, zur Organisation des Spiel- und Trainingsbetriebs sowie zur Erfüllung seiner satzungsgemässen Aufgaben.
10.2 Die Datenverarbeitung erfolgt gemäss dem anwendbaren schweizerischen Datenschutzrecht (insbesondere dem Bundesgesetz über den Datenschutz, DSG).
10.3 Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zulässig oder zur Erfüllung der Vereinsaufgaben erforderlich ist (z. B. Meldepflichten gegenüber dem Schweizerischen Fussballverband oder anderen Verbänden, Versicherungen oder Behörden).
10.4 Die Mitglieder haben das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen und deren Berichtigung oder Löschung zu beantragen, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
11. Dauer und Beendigung der Mitgliedschaft
11.1 Die Mitgliedschaft läuft auf unbestimmte Zeit bis zur Kündigung oder zum Ausschluss.
11.2 Die Kündigung der Mitgliedschaft hat schriftlich unter Einhaltung der in den Statuten und unter Punkt 4.4 dieser AGB festgelegten Frist zu erfolgen.
11.3 Der Vorstand kann ein Mitglied nach vorgängiger Anhörung ausschliessen, wenn grobe Verstösse gegen die Statuten, diese AGB, Reglemente oder die Vereinsinteressen vorliegen.
11.4 Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Mitgliedschaftsrechte. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Beiträge oder sonstiger Leistungen besteht nicht.
12. Änderungen der AGB
12.1 Der Verein kann diese AGB jederzeit ändern. Die jeweils aktuelle Version ist auf der Vereinswebsite unter www.fcbirmensdorf.ch veröffentlicht und ersetzt alle früheren Versionen.
12.2 Wesentliche Änderungen werden den Mitgliedern in geeigneter Art und Weise (z. B. per E-Mail oder Aushang) mitgeteilt. Änderungen gelten als genehmigt, wenn das Mitglied nicht innert einer vom Verein bekannt gegebenen Frist schriftlich widerspricht.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Birmensdorf, Schweiz.
Version: 1.0
Datum: 4. September 2026
Kontakt:
FC Birmensdorf
Geschäftsstelle
Postfach 180
8903 Birmensdorf
E‑Mail: geschaeftsstelle@fcbirmensdorf.ch
Website: www.fcbirmensdorf.ch
